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Allgemeine
Auftragsbedingungen
Stand 01/10
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem
Diplomsprachmittler Kai Zimmermann mit Geschäftssitz in Boumannstraße 24,
46325 Borken (im Weiteren „der Sprachmittler“) und seinen Auftraggebern
(Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder
gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den
Sprachmittler nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich schriftlich
anerkannt hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Bei Übersetzungsaufträgen unterrichtet der Auftraggeber den
Sprachmittler spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen
der Übersetzung (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist
anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber
dem Sprachmittler rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug, sodass
der Sprachmittler eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind
vom Auftraggeber zu überprüfen. Bei Dolmetschaufträgen unterrichtet der
Auftraggeber den Sprachmittler rechtzeitig über den besonderen
Ausführungsrahmen des Dolmetschauftrags, wobei erschwerte Bedingungen oder
bestimmte Leistungen – nach Absprache – evtl. gesondert in Rechnung
gestellt werden (Aufnahme auf Tonträger, Filmvorführungen etc.). Das
Gleiche gilt sinngemäß für andere Aufträge.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung,
für die Erbringung der Dolmetschleistungen bzw. der anderen vereinbarten
Leistungen notwendig sind stellt der Auftraggeber dem Sprachmittler
unaufgefordert und rechtzeitig, spätestens jedoch bei Auftragsvergabe zur
Verfügung (Glossare des Auftraggebers, inhaltliche Unterlagen zur
Vorbereitung auf den Dolmetscheinsatz, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
Ab-kürzungen etc.).
(3) Fehler oder Verzögerungen, die sich aus der Nichteinhaltung dieser
Obliegenheiten ergeben, gehen zulasten des Auftraggebers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text
und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von
entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Sprachmittler frei.
3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Leistungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer
Berufsausübung sorgfältig erbracht. Der Auftraggeber erhält die vertraglich
vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Fachausdrücke werden, sofern
keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber
beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare
bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Der Sprachmittler ist
verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Eine darüber
hinausgehende Verpflichtung übernimmt er nicht.
Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen
Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des
Sprachmittlers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B.
Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte
oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche
kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den
Verantwortungsbereich des Sprachmittlers.
(3) Unterschiedliche
Auffassungen von gutem Stil begründen keinen Mangel.
(4) Der Sprachmittler behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor.
Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der
Übersetzung möglicherweise enthaltenen Mängel.
(5) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter
genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.
(6) Der Anspruch auf Nacherfüllung ist ausgeschlossen, wenn die
Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten
eingegangen ist.
(7) Beseitigt der Sprachmittler die geltend gemachten Mängel nicht
innerhalb einer angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab
oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der
Auftraggeber nach Anhörung des Sprachmittlers auf dessen Kosten die Mängel
durch einen anderen Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung
der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die
Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn die Übersetzung auch nach
mehreren Nacherfüllungsversuchen weiterhin Mängel aufweist.
(8) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart
und sind bindend. Der Sprachmittler kommt jedoch nicht in Verzug, solange
die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten
hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder die
Nichterbringung anderer vereinbarter Leistungen auf höherer Gewalt, so ist
der Sprachmittler berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom
Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Bereits entstandene
Zahlungsverpflichtungen sind in jedem Falle zu erfüllen. Der Auftraggeber
ist im Übrigen verpflichtet, dem Sprachmittler bereits entstandene Kosten
zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen. Weitergehende
Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen
und Honorare neu zu verhandeln.
(9) Sollte der Sprachmittler bei Dolmetschterminen aus wichtigem
Grund an der Erfüllung des Vertrages verhindert sein, so hat er nach besten
Kräften und soweit ihm dies billigerweise zuzumuten ist, dafür zu sorgen,
dass an seiner Stelle ein Fachkollege die Pflichten aus diesem Vertrag
übernimmt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Haftung
(1) Der Sprachmittler haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch
Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch
Viren verursacht worden sind. Der Sprachmittler trifft durch
Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von
Hauptpflichten.
(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Sprachmittler auf
Ersatz eines nach Nr. 4 Abs. (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf
5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist die ausdrückliche Vereinbarung eines
höheren Schadenersatzanspruchs möglich.
(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 4 Abs.
(1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Sprachmittler wegen
Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist
vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die
gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB
unberührt.
5. Berufsgeheimnis
Der Sprachmittler verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang
mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu
behandeln und keinen Nutzen daraus zu ziehen.
6. Mitwirkung Dritter
(1) Der Sprachmittler ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags
Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten sorgt der Sprachmittler
dafür, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 5.
verpflichten.
7. Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Bei Übersetzungsaufträgen wird die Berechnungsgrundlage (z. B.
Zeilen, Wörter oder Seiten im Ausgangs- oder Zieltext) im Voraus vereinbart.
(2) Bei Dolmetschaufträgen wird in der Regel ein Honorar auf Stundenbasis
vereinbart.
(3) Die Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum
fällig und ohne Abzug zahlbar.
(4) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(5) Der Sprachmittler hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch
auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber
abgestimmten Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet.
In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich notwendig,
zusätzlich berechnet. Der Sprachmittler kann bei umfangreichen Aufträgen
einen Vorschuss verlangen. Er kann die Erbringung seiner Leistungen von der
vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.
(6) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach
Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese
unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz
in der jeweils aktuellen Fassung nicht.
8. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher
Forderungen Eigentum des Sprachmittlers. Bis dahin hat der Auftraggeber
kein Nutzungsrecht.
(2) Der Sprachmittler behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht
vor.
9. Vertragskündigung
Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der
Sprachmittler die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat,
verzichtet der Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes
Widerrufsrecht für den Fall, dass der Sprachmittler mit der
Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber hiervon verständigt hat.
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der
Übersetzungsarbeiten bzw. bis zur Erbringung der Dolmetschleistungen nur
aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie
dem Sprachmittler gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Sprachmittler
steht in diesem Fall bei Übersetzungsaufträgen ein Honorar, das sich nach
der vereinbarten Berechnungsgrundlage und den bis zum Zeitpunkt der
Kündigung erbrachten Leistungen bemisst, sowie gegebenenfalls
Schadensersatz für entgangenen Gewinn bis maximal in Höhe des Auftragswertes
zu. Bei Dolmetschaufträgen hat der Sprachmittler Anspruch auf das vereinbarte
Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten.
Soweit der Sprachmittler für den Termin des gekündigten Dolmetschauftrags
einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom
Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.
10. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Sprachmittlers.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit
und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
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